Schulen

Elementar- und (Religions-) Schulen

Abgesehen von einer Ausnahme waren die Schulen für den Religions- und Hebräischunterricht ebenfalls in den Synagogengebäuden bzw. Bethäusern untergebracht. Diese räumliche Nähe spiegelt die inhaltliche Verbindung von Gottesdienst und Unterricht wieder, schließlich wurde die Synagoge nicht nur als Haus des Gebets (Beit ha-Tefilla), sondern auch als Haus des Buches/Lernens (Beit ha-Sefer) bezeichnet. Die deutsche Bezeichnung „Judenschule“ für die Gebäude geht ebenfalls darauf zurück.

Schweich

Nachdem die Religionsschule bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts noch im selben Gebäude wie der Betraum untergebracht war, wurden 1852 zwei getrennte Gebäude für den Unterricht errichtet. Die ältere Schule war ebenso wie die in den anderen Ortschaften nur für den Religions- und Hebräischunterricht geplant. Im Gegensatz dazu gelang es nun der Schweicher Gemeinde, in dem neuen Gebäude über einen langen Zeitraum hinweg eine jüdische Elementarschule zu unterhalten. Da sie jedoch eine Privatschule war und nebst gelegentlichen kleineren Beihilfen von kommunaler und Bezirksregierungsseite aus von den Gemeindemitgliedern selbst unterhalten werden musste, fiel die Bezahlung der Lehrer sehr niedrig aus. Um ihr Auskommen zu sichern, übernahmen sie daher – wie aus erhaltenen Anstellungsverträgen und Zeitzeug*innenberichten hervorgeht – auch das Amt des Vorbeters sowie gelegentlich das des Schächters. Die Einhaltung gewisser pädagogischer Mindeststandards war dennoch gewährleistet. Ebenso wie staatliche Schulen wurde die Schweicher jüdische private Elementarschule regelmäßig von Schulinspektoren in Augenschein genommen. Dabei bemühten diese sich erkennbar um eine objektiv sachliche Bewertung der jeweiligen Verhältnisse. Fromme Juden auch aus den umliegenden Gemeinden versuchten in dieser Zeit, ihre Kinder ebenfalls in die Schweicher jüdische Elementarschule zu schicken (belegt ist dies für die zwei Kinder der Witwe Herschel aus Klüsserath1895). Bei dem Schulgebäude soll sich auch eine Mikwe, also ein rituelles Tauchbad, befunden haben.

Vgl. mit Körtels, Die jüdische Schule …; BARENSON Louis [1], Schullehrer, Schweich, * 1766

Am 21.03.1805 als Schullehrer in Schweich Zeuge bei der Heirat von Beulen Schweich, der Tochter des Feller Handelsmannes Jakob Schweich (vgl. Longuich H 17/13)

Mehring, Leiwen und Klüsserath

Die schulpflichtigen jüdischen Kinder, die nicht die Schweicher Elementarschule besuchen konnten, nahmen ansonsten – außer am Sabbat – am Unterricht der jeweiligen katholischen Elementarschule in ihrem Ort teil. Von privaten Wanderlehrern wurde ihnen sonntags oder nachmittags Religions- und Hebräischunterricht erteilt. In Mehring befand sich der Schulraum im Obergeschoss des Synagogengebäudes, in Leiwen ebenfalls in einem separaten Raum innerhalb des Gebäudes. In Klüsserath diente vermutlich der Betraum auch der religiösen Unterweisung der Kinder. Am 15. November 1938 wurde den jüdischen Schüler*innen der Besuch sogenannter „deutscher“ Schulen verboten, was auch durchgesetzt wurde, nachweislich im Falle von Max Günther Haas in Hetzerath.